Vergabungen


Vergabungen

Unsere kleine Stiftung unterstützt in ihrer Tätigkeit in erster Linie regionale, kleine wohltätige und gemeinnützige Vorhaben diverser Art, so auch Start-ups oder noch nicht bekannte Projekte, oder kleine Projekte, die für die Unterstützung grösserer Stiftungen nicht in Frage kommen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Gesuche von Privatpersonen nicht berücksichtigen können.

• Wir bitten um Einreichung der Gesuche auf elektronischem Wege Sie können dazu die folgende E-Mail Adresse verwenden: kramer.stiftung@gmail.com

• Um Ihre Anfrage konkret prüfen zu können, benötigen wir die letzten zwei Jahresberichte und revidierten Rechnungen.

• Werden die Gesuche bis am 31. März des jeweiligen Jahres eingereicht, so entscheidet der Stiftungsrat an der ersten Sitzung des Jahres über die Gesuche (Entscheid jeweils zu erwarten bis Ende Mai).

• Werden die Gesuche bis 30. Juni des Jahres eingereicht, so entscheidet der Stiftungsrat an der zweiten Sitzung des Jahres (Entscheid bis Ende August).

• Werden die Gesuche bis 31. Oktober des Jahres eingereicht, so entscheidet der Stiftungsrat an der dritten Sitzung des Jahres (Entscheid bis spätestens 24. Dezember).

• Es werden nur die Gesuche mit positivem Entscheid einer Vergabung beantwortet. Wenn keine Benachrichtigung unsererseits bis zum genannten Zeitpunkt erfolgt, dann konnten wir das Gesuch leider nicht berücksichtigen.

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